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Löschprotokoll & Dokumentation

Individueller Löschbericht je Datenträger mit Zeitstempel und Methode – als revisionssicherer DSGVO-Nachweis in Nürnberg & Umgebung.

Das Löschprotokoll als zentraler DSGVO-Nachweis

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen und andere Verantwortliche nicht nur dazu, personenbezogene Daten zu löschen, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung weggefallen ist – sie müssen auch nachweisen können, dass diese Löschung tatsächlich stattgefunden hat (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Ein mündlicher Hinweis oder eine E-Mail genügt dabei nicht. Gerade Betriebe und Praxen in Nürnberg, dem Nürnberger Land und dem Raum Altdorf, Schwabach und Fürth stehen bei Datenschutzprüfungen immer wieder vor der Herausforderung, die ordnungsgemäße Datenlöschung ausgemusterter Geräte lückenlos zu dokumentieren.

Was unser Löschprotokoll enthält

Wir erstellen für jeden einzelnen Datenträger einen individuellen Löschbericht, der alle wesentlichen Angaben für einen revisionssicheren Nachweis enthält:

  • Eindeutiger Identifikator des Datenträgers (Seriennummer, Inventarnummer)
  • Art des Datenträgers (HDD, SSD, NVMe, Smartphone etc.)
  • Eingesetztes Löschverfahren (nach BSI-/NIST-Empfehlungen)
  • Ergebnisstatus (erfolgreich gelöscht / Fehler mit Begründung)
  • Zeitstempel (Datum und Uhrzeit der Durchführung)
  • Optional: Fotodokumentation oder Fotobeleg bei physischer Zerstörung

Digitale Zustellung und langfristige Aufbewahrung

Die fertigen Protokolle erhalten Sie per E-Mail als digitales Dokument – strukturiert und für Ihre Ablage geeignet. Für Unternehmen aus Nürnberg, Erlangen, Roth oder dem gesamten Nürnberger Land, die regelmäßig Hardware ausmustern, empfehlen wir, diese Nachweise mindestens so lange aufzubewahren, wie Prüfungen durch Datenschutzbehörden zu erwarten sind. Bei Bedarf erstellen wir auch Sammeldokumentationen mit Seriennummernlisten für größere Laufwerk-Chargen – als einzelne übersichtliche Datei. Das Protokoll gilt gleichermaßen für die Datenlöschung als auch für die physische Vernichtung eines Datenträgers und dokumentiert lückenlos, welche Maßnahme ergriffen wurde.

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