Gebrauchte Elektronik verkaufen – Ankauf verschiedenster Elektrogeräte mit verbindlichem Festpreis nach Begutachtung, auch bei Büroauflösung und Nachlass.
Beim Verkauf eines Geräts wie Ihrem Elektrogerät in Erlangen sind die gespeicherten Daten oft die größte Sorge. Deshalb bieten wir auf Wunsch eine DSGVO-konforme Datenlöschung an – inklusive Löschprotokoll als Nachweis. So können Sie Ihr Gerät mit gutem Gewissen abgeben, ob privat genutzt oder aus dem Firmenbestand.
Für Kundinnen und Kunden in Erlangen und der gesamten Region Nürnberg ist der Elektrogeräte-Ankauf besonders bequem: Auf Wunsch vereinbaren wir eine Abholung bei Ihnen zu Hause oder im Unternehmen. Gerade bei mehreren Geräten, etwa aus einer Büroauflösung oder einem Nachlass in Erlangen, ersparen Sie sich damit jeden Transportaufwand.
Beschreiben Sie uns Ihr Elektrogerät aus Erlangen – nach einer kurzen, ehrlichen Begutachtung erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot. Bei Annahme zahlen wir per Überweisung oder bar; Abholung oder Versand nach Absprache.
Sobald Sie unser verbindliches Festpreis-Angebot angenommen haben und das Gerät übergeben wurde, erhalten Sie die Auszahlung wahlweise per Überweisung auf Ihr Konto oder in bar. Sie wählen die Variante, die Ihnen lieber ist.
Auf Wunsch führen wir eine DSGVO-konforme Datenlöschung durch und stellen Ihnen ein Löschprotokoll als Nachweis aus. Damit sind Ihre persönlichen oder geschäftlichen Daten sicher entfernt, bevor das Gerät weiterverwendet wird. Wir empfehlen zusätzlich, vorab eigene Sicherungen wichtiger Daten anzulegen.
Ja. Auch ein defektes Elektrogerät – etwa mit Displayschaden, Akku-Problemen oder anderen Mängeln – können Sie uns anbieten. Nach der Begutachtung erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot, das den Zustand des Geräts ehrlich berücksichtigt.
Schreiben Sie uns kurz, in welchem Objekt in Erlangen wir die Elektrogeräte-Ankauf übernehmen sollen — wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Festpreis-Vorschlag.
Wir übernehmen die Elektrogeräte-Ankauf auch in den benachbarten Stadtteilen und Gemeinden — Sie können bei einer Anfrage gerne mehrere Objekte gleichzeitig nennen.