Gebrauchte Elektronik verkaufen – Ankauf verschiedenster Elektrogeräte mit verbindlichem Festpreis nach Begutachtung, auch bei Büroauflösung und Nachlass.
Beim Verkauf eines Geräts wie Ihrem Elektrogerät in St. Lorenz sind die gespeicherten Daten oft die größte Sorge. Deshalb bieten wir auf Wunsch eine DSGVO-konforme Datenlöschung an – inklusive Löschprotokoll als Nachweis. So können Sie Ihr Gerät mit gutem Gewissen abgeben, ob privat genutzt oder aus dem Firmenbestand.
Ob in St. Lorenz selbst oder in den umliegenden Gemeinden der Region Nürnberg: Wir kaufen gebrauchte und defekte Geräte von Privatpersonen ebenso an wie von Firmen. Die persönliche Abwicklung vor Ort schafft Vertrauen – Sie übergeben Ihr Gerät direkt und wissen jederzeit, mit wem Sie es zu tun haben.
Beschreiben Sie uns Ihr Elektrogerät aus St. Lorenz – nach einer kurzen, ehrlichen Begutachtung erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot. Bei Annahme zahlen wir per Überweisung oder bar; Abholung oder Versand nach Absprache.
Der Preis ergibt sich aus einer sorgfältigen Begutachtung: Wir prüfen unter anderem Modell, Ausstattung, Zustand und Funktionsfähigkeit des Geräts. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot. Nachträgliche Abzüge oder Nachverhandlungen gibt es nicht – das genannte Angebot gilt.
Beides ist möglich. In der Region Nürnberg holen wir Geräte nach Absprache direkt bei Ihnen ab – das bietet sich besonders bei mehreren Geräten an. Alternativ können Sie uns Ihr Elektrogerät per Versand zukommen lassen. Sie entscheiden, welcher Weg für Sie bequemer ist.
Sobald Sie unser verbindliches Festpreis-Angebot angenommen haben und das Gerät übergeben wurde, erhalten Sie die Auszahlung wahlweise per Überweisung auf Ihr Konto oder in bar. Sie wählen die Variante, die Ihnen lieber ist.
Schreiben Sie uns kurz, in welchem Objekt in St. Lorenz wir die Elektrogeräte-Ankauf übernehmen sollen — wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Festpreis-Vorschlag.
Wir übernehmen die Elektrogeräte-Ankauf auch in den benachbarten Stadtteilen und Gemeinden — Sie können bei einer Anfrage gerne mehrere Objekte gleichzeitig nennen.