Ein Ansprechpartner für alle Aufgaben rund ums Haus — vom Treppenhaus bis zum Garten.
Bevor Sie sich für Hausmeisterservice in Hersbruck entscheiden, sollten Sie genau wissen, was Sie bekommen. Deshalb besichtigen wir Ihr Objekt kostenlos, besprechen Ihre Anforderungen im Detail und fassen alles in einem schriftlichen Leistungsverzeichnis zusammen. Den Festpreis erhalten Sie verbindlich nach der Besichtigung. So vergleichen Sie nicht Versprechen, sondern klar definierte Leistungen.
In Hersbruck und der Region Nürnberger Land setzen wir auf persönliche Betreuung statt Hotline: Sie haben eine feste Bezugsperson, die Ihr Objekt und Ihre Wünsche kennt. Änderungen am Umfang von Hausmeisterservice besprechen Sie direkt mit dieser Person – kurz, unkompliziert und verbindlich.
Bei einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung in Hersbruck nehmen wir Maß, klären die Frequenz und Ihre besonderen Wünsche, und Sie erhalten anschließend einen verbindlichen Festpreis schriftlich.
Der Ablauf ist bewusst einfach: Sie nehmen Kontakt auf, wir vereinbaren eine kostenlose Besichtigung vor Ort in Hersbruck und besprechen dabei Ihre Anforderungen. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Leistungsverzeichnis und einen verbindlichen Festpreis. Nach Ihrer Beauftragung starten wir zum vereinbarten Termin.
Ja. Die Besichtigung Ihres Objekts in Hersbruck ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie ist für uns die Grundlage, um Hausmeisterservice realistisch einzuschätzen und ein passendes Angebot zu erstellen – ohne Schätzungen aus der Ferne.
Ja. Nach der kostenlosen Besichtigung in Hersbruck nennen wir Ihnen einen verbindlichen Festpreis für die im Leistungsverzeichnis festgehaltenen Aufgaben. So haben Sie volle Kostensicherheit – Nachverhandlungen oder versteckte Zuschläge gibt es bei uns nicht.
Schreiben Sie uns kurz, in welchem Objekt in Hersbruck wir die Hausmeisterservice übernehmen sollen — wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Festpreis-Vorschlag.
Wir übernehmen die Hausmeisterservice auch in den benachbarten Stadtteilen und Gemeinden — Sie können bei einer Anfrage gerne mehrere Objekte gleichzeitig nennen.